Aktuelle Straßensperren – Land NÖ:
https://www.noe.gv.at/noe/Autofahren/Verkehrsbehinderungen.html
ÖAMTC Verkehrsservice NÖ:
https://www.oeamtc.at/verkehrsservice/?region=at-3
Ö3 Straßen- und Bahnsperren:
https://oe3.orf.at/stories/3043524/
HL-Bahn – keine Prognose derzeit möglich:
https://noe.orf.at/stories/3273700/

Übersicht Grundwasserspiegel – Messstelle Dürnrohr
https://www.noe.gv.at/wasserstand/#/de/Messstellen/Details/331892/Grundwasserspiegel/Monat

Übersicht Perschling Durchfluss – Atzenbrugg:
https://www.noe.gv.at/wasserstand/#/de/Messstellen/Details/208009/Durchfluss/3Tage

Übersicht Wasserstand Durchfluss – Atzenbrugg:
https://www.noe.gv.at/wasserstand/#/de/Messstellen/Details/208009/Wasserstand/3Tage

Um einen Überblick über die Schadenssituation zu erhalten, bitten wir Sie um schnellstmögliche Schadensmeldung an die Versicherung.

Folgende Schadenserhebung:
1) Fotodokumentation (ganzes Gebäude bzw. ganzer Raum und Detailfotos)
2) Auflistung der beschädigten Sachen (inkl. Angabe des Wertes bzw. Kaufpreises)!
3) Bitte senden Sie Fotos und Schadensmeldungen an ihre Versicherung.

Die Versicherungen bräuchten, wenn vorhanden Fotos, auf denen man sieht wie hoch das Wasser war/ist.
Alles weiter kann dann nachgeschickt werden. Wichtig ist mal die Meldung.

Was jetzt bei Schäden zu tun ist – Bericht ORF:
https://orf.at/stories/3369873/
Hochwasser: Was welche Versicherung zahlt – ORF Guten Morgen Österreich
Gabi Kreindl vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist und was als Versicherungsnehmer zu tun ist.
https://on.orf.at/video/14243380/15721826/versicherungsschutz-nach-unwetter-schaeden
Wasserschäden durch Unwetter: Was jetzt zu tun ist – ORF Help:
https://help.orf.at/stories/3226737/

NEU: Warum Grundwasser nicht gleich abgepumpt werden sollte – ORF NÖ
https://noe.orf.at/stories/3273738/
Auto im Hochwasser überschwemmt: Was man jetzt tun sollte – Bericht Kurier:
https://kurier.at/wirtschaft/auto-hochwasser-ueberschwemmung-kfz-motorschaden-wasserschaden-versicherung/402948614

Was tun, wenn man von Hochwasser betroffen ist? – Bericht NÖN:
https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/experten-gefragt-wichtige-fragen-was-tun-wenn-man-von-hochwasser-betroffen-ist-439981137
So beantragt man Hilfe aus dem NÖ-Katastrophenfonds – Bericht NÖN:
https://www.noen.at/niederoesterreich/wirtschaft/hochwasser-katastrophe-so-beantragt-man-hilfe-aus-dem-noe-katastrophenfonds-439950165

Ansuchen um Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich“ bis zu € 2.100,- unbürokratisch und wirklich schnell
Kontakt: Dominic Stefl 0677/62492264 (Sozialombudsmann Atzenbrugg)

Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme. Alle Anforderungen finden Sie hier:
Wie bekomme ich eine Beihilfe? – Land NÖ

Am 17.9.2024 wurde in der Landesregierung einstimmig und parteiübergreifend ein 75 Millionen Euro Hilfspaket beschlossen, das den vom Hochwasser betroffenen Menschen helfen soll. Schäden müssen den Gemeinden gemeldet und dann an das Land übermittelt werden.

https://noe.arbeiterkammer.at/katastrophenhilfe

https://www.evn.at/home/hochwasserhilfe

https://noe.lko.at/hochwasser-2024-erstinformation-f%C3%BCr-gesch%C3%A4digte+2400+4087537

https://www.wko.at/noe/hochwasser-unterstuetzungen-services-und-informationen

Spendenkonto für die Betroffenen der Hochwasser Katastrophe der Gemeinde Atzenbrugg
AT41 3228 6000 0003 3514
Kennwort „Hochwasser Atzenbrugg“
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • Telefonseelsorge Österreich, rund um die Uhr: 142
  • Rat auf Draht für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr: 147
  • Kriseninterventionszentrum, Mo bis Fr, 8.00 bis 17.00 Uhr: 01/ 406 95 95
  • Notfallpsychologischer Dienst, Mo bis Fr, 9.00 bis 17.00 Uhr: 0699 188 554 00
  • Katholische Notfallseelsorge: 0676 753 00 03
  • Evangelische Notfallseelsorge: 0699 18 87 73 45
  • Kriseninterventionszentrum vom Roten Kreuz

Freiwillige Helfer, etwa von Rettungsorganisationen, haben Anspruch auf Fernbleiben vom Dienst, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Aber sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, dass sie im Einsatz sind und Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Bei Großschadensereignissen gibt es einen Entgeltfortzahlungsanspruch.

Ist man selbst vom Hochwasser betroffen, kann dies ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund sein. Ist der eigene Verein geschädigt, ist dies in der Regel nicht der Fall. Jedenfalls ist es wichtig, Einvernehmen mit dem Dienstgeber herzustellen.

HIER werden alle arbeitsrechtlichen Fragen erklärt
https://noe.arbeiterkammer.at/landingpage/Hochwasser.html


Wichtiger Sicherheitshinweis im Umgang mit Fotovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern, elektrobetriebenen Fahrzeugen und sonstigen Elektrogeräten
Räume, in denen sich derartige Geräte oder Anlagen befinden, bitte nicht betreten – es besteht Gefahr von Stromschlag und damit Gefahr für Leib und Leben! Inbetriebnahmen sind mit Fachkräften abzuklären.

Bitte auch Vorsicht im Umgang mit Pellets-Lagerräumen, die von Wassereintritt betroffen sind. Hier besteht akute Gefahr von Gärgasen (CO2 Bildung)!

Im Rahmen der aktuellen Aufräumarbeiten kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen. Falsche Handwerker und Firmen, illegale Sperrmüllsammler aber auch einfache Schnäppchenjäger sind unterwegs – Vorsicht ist geboten.
HIER geht’s zur Information der Landespolizeidirektion

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